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Wer zahlt die ambulante Palliativversorgung?

Und welches sind die richtigen Schritte?

Helmut Gülden, Dr.med.Stefan Schraa

Bei einer intensiven medizinischen Versorgung fallen erhebliche Kosten an. Das gilt auch in der betreuungsintensiven Palliativmedizin. Je nachdem, welche palliative Versorgung jemand in Anspruch nehmen muss, sind die entstehenden Kosten sehr unterschiedlich.

Grundsätzlich hat aber jeder, der entsprechende Angebote wahr- nehmen möchte, einen Anspruch auf Palliativversorgung – unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten. Den gesetzlichen Rahmen für gesetzlich Versicherte, die ihre letzten Tage zuhause erleben möchten, gibt unter anderem das Sozialgesetzbuch (SGB V) vor. Darin heißt es, dass auch ein Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) besteht, wenn eine besonders aufwendige Versorgung nötig wird. Das bezieht auch konkrete Leistungen mit ein, wie etwa die Linderung von Symptomen oder Schmerztherapie. Voraussetzung ist, dass ein Arzt die entsprechenden Leistungen verordnet.

Das bedeutet konkret:
Sowohl die Kosten für die palliativmedizinische Versorgung durch den Hausarzt, den niedergelassenen Schmerztherapeuten oder Palliativmediziner als auch für die häusliche palliative Krankenpflege oder die ärztlich verordnete, spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.